USB-C-Pflicht gilt ab heute auch für Notebooks – Was die EU-Regel für Beschaffung, Zubehör und Elektroschrott bedeutet
Seit dem 28. Dezember 2024 müssen Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer und viele andere Kleingeräte in der EU über USB-C geladen werden können. Heute, am 28. April 2026, endet die verlängerte Übergangsfrist für die letzte große Gerätekategorie: Notebooks, die neu in den Verkehr gebracht werden, brauchen ab jetzt einen USB-C-Ladeanschluss mit dem Protokoll USB Power Delivery.
Die Regel stammt aus der Richtlinie (EU) 2022/2380, die die Funkanlagenrichtlinie ergänzt. Ihr Ziel ist nüchtern: weniger Ladegeräte, weniger Elektroschrott, weniger Kosten. Für IT-Abteilungen hat die Umstellung praktische Folgen – von der Beschaffung über das Dockingstation-Konzept bis zur Frage, was mit Bergen proprietärer Netzteile geschieht.
Was genau vorgeschrieben ist
Neue Notebooks müssen über eine USB-C-Buchse ladbar sein und – sofern sie mit mehr als 15 Watt geladen werden – das Protokoll USB Power Delivery unterstützen. Damit funktioniert jedes ausreichend starke USB-C-Netzteil, unabhängig vom Hersteller. Zusätzliche proprietäre Ladeanschlüsse bleiben erlaubt, USB-C muss aber vorhanden sein. Hersteller müssen Geräte auch ohne Netzteil anbieten und auf der Verpackung per Piktogramm kennzeichnen, welche Ladeleistung das Gerät benötigt und ob ein Ladegerät enthalten ist. Die Vorschrift gilt für Geräte, die ab dem Stichtag erstmals in Verkehr gebracht werden – Lagerware und Bestandsgeräte sind nicht betroffen.
Die Zahlen hinter der Regel
Die EU-Kommission schätzt, dass entsorgte und ungenutzte Ladegeräte jährlich rund 11.000 Tonnen Elektroschrott verursachen und Verbraucher etwa 250 Millionen Euro pro Jahr für unnötige Netzteile ausgeben. In Unternehmen ist der Effekt weniger sichtbar, aber real: Jede Gerätegeneration hinterlässt Kisten mit inkompatiblen Netzteilen, die weder weiterverwendet noch sauber erfasst werden.
Was IT-Abteilungen jetzt ändern sollten
Beschaffung standardisieren: Ein einheitliches USB-C-Ladekonzept für Notebooks, Smartphones und Tablets reduziert Zubehörvielfalt und Lagerbestand. Achten Sie auf ausreichende Leistung (65 Watt für Office-Notebooks, 100 Watt und mehr für Workstations). Dockingstations neu denken: USB-C-Docks mit Power Delivery ersetzen herstellerspezifische Lösungen und überleben den nächsten Gerätewechsel. Zubehör in die Ausmusterung einbeziehen: Alte Netzteile, Docks und Kabel gehören mit in den ITAD-Prozess – funktionsfähiges Zubehör steigert den Wert der Geräte im Remarketing, der Rest wird fachgerecht recycelt statt in Schubladen vergessen.
Was die Regel für den Zweitmarkt bedeutet
Für aufbereitete Notebooks ist USB-C ein Verkaufsargument: Käufer brauchen kein Originalnetzteil, jedes Standard-Ladegerät passt. Business-Geräte der letzten Jahre laden ohnehin fast alle über USB-C – die Pflicht schließt nur die verbliebenen Ausnahmen. Für ältere Geräte mit proprietärem Anschluss gilt: Mitgeliefertes Originalzubehör erhöht den Erlös deutlich, deshalb sollten Netzteile bei der Ausmusterung dem Gerät zugeordnet bleiben.
Fazit
Die USB-C-Pflicht für Notebooks ist ein kleiner regulatorischer Schritt mit spürbarer Wirkung: weniger Elektroschrott, einfachere Beschaffung, langlebigeres Zubehör. Unternehmen, die ihr Lade- und Zubehörkonzept jetzt vereinheitlichen und Zubehör konsequent in die Ausmusterung einbeziehen, sparen Geld – und liefern einen weiteren Baustein für die Kreislaufwirtschaft.
Quellen: Richtlinie (EU) 2022/2380 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagenrichtlinie); Europäische Kommission, Informationen zum einheitlichen Ladegerät („Common Charger”).
Gilt die USB-C-Pflicht auch für bereits gekaufte Notebooks?
Nein. Die Regel betrifft nur Geräte, die ab dem 28. April 2026 erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden. Bestandsgeräte und Lagerware dürfen weiter genutzt und verkauft werden.
Dürfen Notebooks weiterhin einen proprietären Ladeanschluss haben?
Ja, solange zusätzlich ein USB-C-Anschluss mit USB Power Delivery vorhanden ist, über den sich das Gerät laden lässt.
Was passiert mit alten Netzteilen und Dockingstations?
Funktionsfähiges Zubehör sollte den Geräten bei der Ausmusterung zugeordnet bleiben – es erhöht den Wiederverkaufswert. Nicht mehr verwendbares Zubehör ist Elektroschrott und gehört in das fachgerechte Recycling, nicht in den Hausmüll.




