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Jan. 20, 2026 .

Was ein Löschzertifikat enthalten muss – Der Prüfstandard für revisionssichere Datenlöschung

„Wir haben die Festplatten gelöscht” – dieser Satz reicht weder einem Datenschutzbeauftragten noch einem Auditor. Was zählt, ist der Nachweis: ein Löschzertifikat, das für jeden einzelnen Datenträger belegt, wann, wie und mit welchem Ergebnis die Daten entfernt wurden. In der Praxis unterscheiden sich diese Dokumente jedoch enorm – von der einseitigen Sammelbestätigung bis zum maschinenlesbaren Einzelprotokoll.

Dieser Beitrag zeigt, welche Angaben ein belastbares Löschzertifikat enthalten muss, auf welche Standards es sich stützen sollte und woran Sie eine Bestätigung erkennen, die im Ernstfall nichts wert ist.

Notebook mit Schloss-Symbol – Datensicherheit und zertifizierte Datenlöschung

Die Pflichtangaben je Datenträger

Ein Löschzertifikat ist nur so gut wie seine Granularität. Es muss jeden Datenträger einzeln ausweisen – nicht nur das Gerät, sondern das Speichermedium darin, denn ein Notebook kann zwei SSDs enthalten und ein Server ein Dutzend Festplatten. Zu jedem Medium gehören: Hersteller, Modell, Seriennummer und Kapazität; das zugehörige Gerät mit dessen Seriennummer oder Asset-Tag; das angewandte Löschverfahren (etwa NIST SP 800-88 „Purge” per Crypto Erase oder Block Erase, alternativ Überschreiben nach definiertem Muster); die eingesetzte Software mit Versionsnummer; das Ergebnis der Verifikation; Datum und Uhrzeit; sowie die verantwortliche Person oder Station. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Nachweis lückenhaft.

Anerkannte Standards als Referenz

Ein Zertifikat sollte benennen, nach welchem Standard gelöscht wurde. Die wichtigsten Referenzen: NIST SP 800-88 Rev. 2 (September 2025) mit den Stufen Clear, Purge und Destroy; IEEE 2883-2022, der Standard für die Bereinigung moderner Speicher wie NVMe-SSDs; der BSI-IT-Grundschutz-Baustein CON.6 „Löschen und Vernichten”; und für die physische Vernichtung DIN 66399 mit Schutzklassen und Sicherheitsstufen. Für die rechtliche Einordnung sind Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung) und Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) maßgeblich – das Zertifikat ist Teil Ihrer Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO.

Was passiert mit Datenträgern, die sich nicht löschen lassen?

Defekte Festplatten, SSDs mit Firmware-Fehlern oder Medien, die die Verifikation nicht bestehen, dürfen nicht stillschweigend verschwinden. Ein gutes Zertifikat weist sie gesondert aus und dokumentiert die physische Vernichtung – mit Sicherheitsstufe nach DIN 66399 (für Festplatten üblicherweise H-4 oder H-5, für SSDs E-4 oder höher), Datum und Entsorgungsnachweis. So bleibt die Kette lückenlos: Jeder Datenträger, der Ihr Haus verlassen hat, taucht im Bericht auf – gelöscht oder vernichtet.

Warnsignale: Wann ein Löschnachweis nichts taugt

Eine Sammelbestätigung ohne Seriennummern. Ein Dokument ohne Angabe von Software und Verfahren. Kein Verifikationsergebnis. Keine Aussage zu fehlgeschlagenen Löschungen. Keine Chain of Custody vom Abholort bis zur Löschstation. Und: manuell erstellte PDF-Listen statt maschinell erzeugter Protokolle. Zertifizierte Löschsoftware wie Blancco erzeugt Berichte automatisch, digital signiert und manipulationssicher – das ist der Standard, den Sie einfordern sollten.

Fazit

Ein Löschzertifikat ist kein Höflichkeitsdokument, sondern ein Beweismittel. Es schützt Ihr Unternehmen vor Bußgeldern, Haftung und Reputationsschäden – aber nur, wenn es vollständig, standardbasiert und je Datenträger erstellt ist. Rhein ITAD Cycle liefert genau das: Einzelnachweise aus zertifizierter Blancco-Software, ergänzt um die Dokumentation der physischen Vernichtung nicht löschbarer Medien.

Quellen: NIST SP 800-88 Rev. 2 „Guidelines for Media Sanitization” (2025); IEEE 2883-2022 „Standard for Sanitizing Storage”; BSI IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein CON.6; DIN 66399; Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 5, 28, 32.

Prüfliste: Was ein Löschzertifikat enthalten mussPDF · 2 Seiten · 14 Prüfpunkte für Ihr Datenschutz-Audit
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FAQ

Reicht ein Löschzertifikat pro Gerät?

Nein. Maßgeblich ist der Datenträger. Geräte mit mehreren Speichermedien brauchen für jedes Medium einen eigenen Nachweis mit Seriennummer. Ein Sammelnachweis pro Lieferung genügt der DSGVO-Rechenschaftspflicht nicht.

Wie lange muss ich Löschzertifikate aufbewahren?

Die DSGVO nennt keine feste Frist. Empfohlen wird die Aufbewahrung mindestens für die Dauer, in der Ansprüche geltend gemacht werden könnten – in der Praxis drei bis zehn Jahre, abgestimmt mit dem Datenschutzbeauftragten und den handels- und steuerrechtlichen Fristen.

Was ist der Unterschied zwischen Clear, Purge und Destroy?

NIST SP 800-88 unterscheidet drei Stufen: Clear (logisches Überschreiben, Schutz vor einfacher Wiederherstellung), Purge (kryptografische oder blockbasierte Löschung, Schutz auch vor Laborangriffen) und Destroy (physische Vernichtung). Für die Wiederverwendung von Geräten ist Purge der übliche Standard.

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