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Sep. 08, 2026 .

CSRD-Omnibus beschlossen – Warum IT-Kennzahlen für den Mittelstand trotzdem Pflicht bleiben

Zwei Jahre wurde über die Vereinfachung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung gestritten – am 16. Dezember 2025 haben sich Rat und Parlament im Trilog auf das Omnibus-I-Paket geeinigt.

Für viele mittelständische Unternehmen bedeutet das: Die CSRD-Pflicht fällt weg. Für ihre IT-Abteilungen bedeutet es allerdings nicht, dass ESG-Kennzahlen unwichtig werden – im Gegenteil.

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Was sich mit dem Omnibus ändert

Berichtspflichtig bleiben nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Damit schrumpft der Anwenderkreis der CSRD um rund 90 Prozent. Die zweite Welle (große Unternehmen, die bisher nicht kapitalmarktorientiert waren) berichtet erst für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027, kapitalmarktorientierte KMU ab 2028.

Parallel hat die EFRAG die ESRS-Standards deutlich verschlankt; die überarbeiteten Entwürfe liegen seit Ende November 2025 bei der Kommission.

Warum die IT trotzdem liefern muss

Wer unter die neuen Schwellen fällt, ist von der Pflicht befreit – nicht aber von den Anforderungen seiner Kunden, Banken und Konzernmütter. Große Unternehmen müssen weiterhin über ihre Wertschöpfungskette berichten und fragen bei Lieferanten gezielt nach Emissions- und Kreislaufdaten. Für diese Fälle hat die EFRAG den freiwilligen VSME-Standard geschaffen, der genau die Kennzahlen abfragt, die im IT-Lebenszyklus entstehen: Energieverbrauch, Scope-3-Emissionen aus eingekauften Gütern, Abfallmengen und Wiederverwendungsquoten.

IT-Hardware ist dabei ein oft unterschätzter Hebel. Der größte Teil des CO₂-Fußabdrucks eines Notebooks entsteht in der Herstellung, nicht im Betrieb. Jedes Gerät, das nach dem Einsatz im Unternehmen zertifiziert gelöscht, aufbereitet und weiterverwendet wird, statt in der Verwertung zu landen, verbessert die Kreislaufkennzahlen messbar – und lässt sich mit einem belastbaren Nachweis dokumentieren.

Drei Schritte für die Praxis

  • Zuständigkeit klären: Legen Sie fest, wer im Unternehmen die IT-bezogenen ESG-Daten (Gerätebestand, Rückläufer, Verwertungswege) erfasst – meist eine gemeinsame Aufgabe von IT-Asset-Management und Nachhaltigkeitsteam.
  • Rückführungsprozess dokumentieren: Fordern Sie von Ihrem ITAD-Partner je Charge einen Bericht mit Löschzertifikaten, Re-Use-Quote, Recyclinganteil und CO₂-Einsparung. Diese Werte lassen sich direkt in den VSME-Bericht oder die Lieferantenabfrage eines Großkunden übernehmen.
  • Frühzeitig starten: Auch wenn die Berichtspflicht erst 2027 oder gar nicht greift – Daten, die heute nicht erfasst werden, fehlen später in der Zeitreihe.

Fazit

Der Omnibus entlastet den Mittelstand von Bürokratie, verlagert aber den Druck in die Lieferkette. Unternehmen, die ihre IT-Rückführung bereits heute mit belastbaren Kennzahlen unterlegen, sind für Kundenanfragen, Finanzierungsgespräche und eine mögliche spätere Pflicht gleichermaßen vorbereitet. Rhein ITAD Cycle liefert zu jeder Rückführung die dafür nötige Dokumentation – vom Löschprotokoll bis zum ESG-Impact-Zertifikat.

Quellen: Rat der EU / Europäisches Parlament, Trilog-Einigung Omnibus I (16.12.2025); EFRAG, überarbeitete ESRS-Entwürfe (30.11.2025); Rödl & Partner, „Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026″ (17.12.2025).

FAQ

Wer muss nach dem Omnibus noch nach CSRD berichten?

Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Alle anderen sind von der Pflicht befreit, können aber freiwillig nach dem VSME-Standard berichten.

Was ist der VSME-Standard?

Der „Voluntary Standard for SMEs” der EFRAG ist ein schlanker, freiwilliger Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen. Er dient vor allem dazu, Anfragen von Großkunden und Banken einheitlich zu beantworten.

Welche IT-Kennzahlen sind für ESG-Berichte relevant?

Vor allem Scope-3-Emissionen aus der Hardware-Beschaffung, vermiedene Emissionen durch Wiederverwendung, Abfall- und Recyclingmengen, Re-Use-Quote sowie Nachweise zur sicheren Datenlöschung. Ein ITAD-Partner sollte diese Werte je Rückführung dokumentieren.

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