EU verschiebt CSRD-Pflichten – Wer ist von der Berichtspflicht befreit?
Gute Nachrichten für viele Mittelständler: Die EU hat per “Stop-the-Clock”-Direktive die Schwelle für die CSRD-Berichtspflicht angehoben. Nun sind nur noch Unternehmen mit >1000 Mitarbeitern und >50 Mio € Umsatz ab 2025 betroffen; alle anderen erst ab 2028. Was heißt das konkret? Wir beleuchten die Änderungen, zeigen aber auch auf, warum freiwilliges ESG-Reporting weiterhin Sinn macht – und wie Sie durch unsere Impact-Zertifikate bereits jetzt Ihre Nachhaltigkeitsleistungen belegen können.

”Die sog. “Stop-the-Clock”-Initiative verschiebt die CSRD-Berichtspflichten für viele Unternehmen.“
Nur noch große Firmen mit über 1000 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz sind ab 2025 betroffen – kleinere Unternehmen erst ab 2028. Trotzdem raten Experten zum frühzeitigen Aufbau von ESG-Strukturen. Mit Partnern wie Rhein ITAD Cycle können Sie schon jetzt auf freiwillige Nachhaltigkeitszertifikate, Impact-Tracking und ESG-Services setzen – und zeigen Kunden wie Investoren Ihre Verantwortung.
Muss ich jetzt noch nichts berichten?
Die Pflicht entfällt für viele Firmen bis 2028 – freiwilliges Reporting bleibt empfehlenswert.
Warum freiwillig berichten?
Für Ausschreibungen, Förderungen und Investoren wird ESG zunehmend Pflicht.
Was bietet Rhein ITAD Cycle konkret an?
ESG-Zertifikate, Impact-Reports, nachhaltige Entsorgung und Datenlöschung.