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Aug. 13, 2025 .

EU führt verpflichtende Ökodesign-Regeln für Mobilgeräte ein (ab 2030)

Die EU-Kommission hat beschlossen, dass Smartphones und Tablets ab 2030 Mindeststandards in Reparierbarkeit und Lebensdauer erfüllen müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Unternehmens-IT frühzeitig vorbereiten.

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Ab 20.06.2025 müssen Smartphones & Tablets bei EU-Import Ökodesign-Standards erfüllen – u.a. höhere Reparaturfähigkeit, längere Update-Zyklen und Recyclingfähigkeit.

Die neue Ökodesign-Verordnung sieht vor, dass Hersteller Mobilgeräte langlebiger, reparierbarer und recyclingfreundlicher gestalten müssen. Akkus sollen leichter austauschbar, Ersatzteile über Jahre verfügbar sein. Für Unternehmen bedeutet das: Der Umstieg auf nachhaltigere Geräte lohnt sich doppelt – nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich. Wer jetzt in langlebige Hardware investiert oder auf Refurbishment setzt, profitiert langfristig. Unternehmen wie Rhein ITAD Cycle helfen Ihnen, Ihre IT schon heute an die Anforderungen von morgen anzupassen – durch Refurbishment, Lebensdauerverlängerung und ESG-konforme Geräteweitergabe.

Laut EU-Kommission könnten durch die neuen Ökodesign-Anforderungen bis 2030 jährlich über 2,2 Terawattstunden Strom eingespart werden. Das entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von rund 750.000 europäischen Haushalten.

FAQ

Welche Geräte sind betroffen?

Smartphones und Tablets, später ggf. auch Laptops und Wearables.

Ab wann gelten die Regeln?

Stufenweise ab 2030, einzelne Vorgaben bereits früher.

Was bringt es meinem Unternehmen?

Strom-, CO₂- sowie Kosteneinsparungen und EU-Compliance.

Wie kann ich mich vorbereiten?

Durch IT-Remarketing, Refurbishment-Partnerschaften und Austausch alter Hardware.

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